Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – mehr Chance auf Teilhabe oder doch nur ein Schreckgespenst für Unternehmen?
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Vortrag
Informationen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025, auch BFSG genannt, ist seit dem 24.03.2021 beschlossene Sache und tritt für alle Unternehmen am 28.06.2025 in Kraft. Es löst die BITV Verordnung ab, die seit 2002 gilt. Bisher betraf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nur Behörden wie etwa Kommunen und Städte bzw. staatlich finanzierte Websites. All diese Webseiten mussten demnach barrierefrei sein.
Das ändert sich nun. Dennoch steht das Thema der Barrierefreiheit bei vielen Unternehmen noch an einer untergeordneten Stelle. Das ist erstens bedenklich, weil damit viele Menschen und somit auch potentielle Kunden ausgeschlossen werden und zweitens dies bald gesetzlich geahndet werden kann. Wir werfen einen Blick auf die BFSG Verordnung, den Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Text und die Änderungen und Anforderungen, welche damit insbesondere für Webseiten einhergehen.
⚠️Wichtige Hinweise
Keine.
Datum und Zeit
26. September 2024 um 11:30 - 12:15 Uhr
Veranstaltungsort
Digital (Sie erhalten an Ihre E-Mail-Adresse kurz vor der Veranstaltung einen Link zur Teilnahme im Browser)
Veranstalter/in
Fachstelle Inklusion der Stadt Osnabrück
Freie Plätze
noch 40 Plätze verfügbar
Ansprechpartner/in
Steven Brentrop
Brentrop@osnabrueck.de
https://www.osnabrueck.de
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.